ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gemischter Kauf- und Werkvertrag über die individuelle Herstellung und den Verkauf eines auf dem Autodach montierbaren mobilen Hochsitzes
Gültig ab: 15. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
Diese deutsche Übersetzung dient nur zur Information. Bei Abweichungen gilt die ungarische Fassung.
Der nachstehende Text ist die vollständige Vertragsvorlage. Die Daten des Käufers, die Ausstattung, der Preis und die Ansprechpartner ergeben sich aus dem individuell ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag. Das Ausfüllen des Anfrageformulars stellt keinen Vertragsabschluss dar.
Die Vertragsparteien
Verkäufer und Auftragnehmer: B14 Generál Kft., Sitz: 2330 Dunaharaszti, Táncsics Mihály u. 68., Ungarn, Handelsregisternummer: 13 09 177129, Steuernummer: 25374074-2-13, vertreten durch Péter Besenyei, Bankkonto: 11742180-20084046, E-Mail: b14hunting@gmail.com, Telefon: +36 70 881 4146 (nachfolgend „Verkäufer“).
als Käufer und Auftraggeber (nachfolgend „Käufer“):
Name / Firmenname: ______________________
Anschrift / Sitz: ______________________
Handelsregisternummer: ______________________
Steuernummer: ______________________
Vertreten durch: ______________________
Geburtsort, -datum: ______________________
Geburtsname der Mutter: ______________________
E-Mail-Adresse: ______________________
Telefonnummer: ______________________
Verkäufer und Käufer werden nachfolgend gemeinsam „Parteien“, einzeln „Partei“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf individuelle Bestellung und mit dem im Vertrag festgelegten technischen Inhalt einen auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs montierbaren mobilen Hochsitz (nachfolgend „Produkt“) herzustellen und das Eigentum daran gegen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich, das Produkt abzunehmen und den Kaufpreis nach den Vertragsbestimmungen zu zahlen.
1.2. Hinsichtlich der individuellen Herstellung ist der Vertrag ein Werkvertrag, hinsichtlich der Eigentumsübertragung am Produkt ein Kaufvertrag (gemischter Vertrag). Auf die einzelnen Bestimmungen finden die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“) Anwendung.
1.3. Die Befestigung und Positionierung des Produkts auf dem Fahrzeug erfolgt individuell, angepasst an das vom Käufer bezeichnete Fahrzeug. Der Käufer verpflichtet sich, am Übergabetag mit dem vorab vereinbarten Fahrzeug zu erscheinen. Die Erstmontage des Produkts führt der Verkäufer durch.
2. Technischer Inhalt und Ausstattung des Produkts
2.1. Die Parteien vereinbaren die Ausstattung und den technischen Inhalt des Produkts wie folgt:
| Ausstattung | Grundfarbe | Schriftfarbe | Seitennetz Art, Farbe |
|---|---|---|---|
2.2. Die detaillierte technische Beschreibung des Produkts enthält Anlage 1 zum Vertrag, die untrennbarer Bestandteil des Vertrags ist.
2.3. Die Parteien stellen fest, dass das zum Fahrzeug des Käufers gehörende Dachträger-Querstangenpaar, das für die Montage und bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts unerlässlich ist, nicht Teil des Produkts ist. Dessen Beschaffung, Eignung für das Fahrzeug und fachgerechte Montage übernimmt der Käufer auf eigene Kosten und Verantwortung, spätestens bis zum Zeitpunkt der Abnahme (Erstmontage) des Produkts.
2.4. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass Tragfähigkeit, Größe und Befestigungsart der von ihm beschafften Querstangen dem Gewicht des Produkts und seiner bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechen. Auf Wunsch des Käufers erteilt der Verkäufer hierzu Auskunft; diese Auskunft stellt jedoch keine Übernahme der Haftung für die Eignung der Querstangen dar.
3. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Parteien legen den Kaufpreis des mit dem technischen Inhalt nach Punkt 2 herzustellenden Produkts wie folgt fest:
Nettokaufpreis: [...] HUF, in Worten: [...] Forint,
Mehrwertsteuer (27 %): [...] HUF,
Bruttokaufpreis: [...] HUF, in Worten: [...] Forint (nachfolgend „Kaufpreis“).
Der Käufer hat bei Rechnungsstellung die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer zu zahlen.
3.2. Der Kaufpreis umfasst das Entgelt für die Herstellung des Produkts sowie für die Erstmontage nach Punkt 5.
3.3. Nach Vereinbarung der Parteien zahlt der Käufer den Kaufpreis in zwei Raten:
- die erste Rate beträgt 50 % des Kaufpreises, d. h. [...] HUF, und ist aufgrund der vom Verkäufer ausgestellten ersten Teilrechnung binnen 8 Tagen nach deren Erhalt per Banküberweisung auf das im Vertrag genannte Bankkonto des Verkäufers zu zahlen;
- die zweite Rate beträgt die restlichen 50 % des Kaufpreises, d. h. [...] HUF, die der Käufer nach seiner Wahl vor der Erstmontage des Produkts per Banküberweisung oder zum Zeitpunkt der Montage in bar gegen die ausgestellte Schlussrechnung an den Verkäufer zu zahlen hat.
3.4. Bei Überweisung gilt als Zahlungstag der Tag, an dem der Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Bei Barzahlung bestätigt der Verkäufer den Erhalt des Betrags schriftlich.
3.5. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer mit der Herstellung des Produkts erst nach vollständiger Zahlung (Gutschrift) der ersten Rate beginnt.
3.6. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen nach dem BGB zu berechnen.
4. Herstellungsfrist
4.1. Der Verkäufer stellt das Produkt innerhalb von 6 (sechs) Wochen ab der Gutschrift der ersten Rate auf dem Bankkonto des Verkäufers bzw. ab dem Empfang der in bar beglichenen Rate her.
4.2. Der Verkäufer ist zur vorzeitigen Leistung berechtigt; der Käufer hat die vorzeitige Leistung anzunehmen.
4.3. In die Herstellungsfrist wird der Zeitraum nicht eingerechnet, in dem der Verkäufer aus einem im Interessenbereich des Käufers liegenden Grund (insbesondere wegen fehlender Angaben, Entscheidungen oder Mitwirkung des Käufers) die Herstellung nicht fortsetzen kann.
4.4. Der Verkäufer gerät nicht in Verzug, wenn die Leistung durch einen außerhalb seines Einflusses liegenden, unabwendbaren äußeren Grund (höhere Gewalt) verhindert wird. In diesem Fall verlängert sich die Herstellungsfrist um die Dauer des Hindernisses; der Verkäufer unterrichtet den Käufer unverzüglich.
5. Übergabe und Erstmontage des Produkts
5.1. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer über die Fertigstellung des Produkts und fordert ihn zugleich zur Abnahme auf.
5.2. Der Käufer hat das Produkt innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung abzunehmen, d. h. zum Zweck der Erstmontage – mit seinem Fahrzeug und dem von ihm beschafften Dachträger-Querstangenpaar – zum mit dem Verkäufer vereinbarten Termin zu erscheinen.
5.3. Die Übergabe des Produkts erfolgt in der Weise, dass der Verkäufer die Erstmontage auf dem Dach des Fahrzeugs des Käufers vornimmt. Ort der Übergabe: 2330 Dunaharaszti, Szondi György utca 77., Ungarn.
5.4. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer bei der Erstmontage das Produkt, seine Position und die Art der Befestigung speziell an das Fahrzeug des Käufers anpasst, was 2–3 Stunden dauert.
5.5. Die Parteien nehmen über die Übergabe ein Protokoll auf, in dem der Zeitpunkt der Übergabe, der technische Inhalt des Produkts sowie etwaige Anmerkungen und Mängel festgehalten werden. Mit der Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Käufer die Abnahme des Produkts.
5.6. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Produkts auf den Käufer über. Der Verkäufer behält sich das Eigentum am Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
5.7. Bei der Übergabe händigt der Verkäufer dem Käufer eine ungarischsprachige Gebrauchsanweisung aus, die die Regeln für die Montage und Demontage sowie die bestimmungsgemäße und sichere Verwendung des Produkts enthält. Den Erhalt der Gebrauchsanweisung bestätigt der Käufer mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
5.8. Bei der Erstmontage unterrichtet der Verkäufer den Käufer zusätzlich mündlich über die Montage, Demontage und Verwendung des Produkts.
6. Gewährleistung und Garantie
6.1. Der Verkäufer gewährleistet, dass das Produkt dem im Vertrag und in dessen Anlage festgelegten technischen Inhalt entspricht und für die bestimmungsgemäße Verwendung geeignet ist.
6.2. Den Verkäufer trifft die Sachmängelhaftung nach dem BGB; ihr Beginn ist der Tag der Übergabe des Produkts.
6.3. Die Gewährleistungs- und Garantiehaftung erstreckt sich nicht auf Mängel, die aus zweckwidriger oder von der Gebrauchsanweisung abweichender Verwendung, unsachgemäßer Montage oder Demontage, Umbauten durch den Käufer oder Dritte sowie aus natürlichem Verschleiß bei bestimmungsgemäßer Verwendung herrühren.
6.4. Die Gewährleistungs- und Garantiehaftung erstreckt sich nicht auf das vom Käufer bereitgestellte Dachträger-Querstangenpaar bzw. auf darauf zurückzuführende Mängel.
7. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
7.1. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Montage, Demontage oder Verwendung des Produkts durch den Käufer oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Produkt entstehen. Mit Ausnahme der Haftung für mangelhafte Leistung und der Produkthaftung schließt der Verkäufer seine Schadensersatzhaftung aus.
7.2. Der Verkäufer schließt die Haftung für Schäden aus, die aus der Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen.
7.3. Der Verkäufer schließt die Haftung für Mängel und Schäden aus, die auf das vom Käufer bereitgestellte Dachträger-Querstangenpaar zurückzuführen sind.
7.4. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Verwendung des Produkts die Rechtsvorschriften zu Jagd, Straßenverkehr sowie Arbeits- und Unfallschutz einzuhalten hat; deren Einhaltung liegt in seiner Verantwortung.
7.5. Die Haftungsbeschränkung in diesem Punkt erstreckt sich nicht auf die Haftung für vorsätzlich verursachte Vertragsverletzungen des Verkäufers sowie für solche, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit eines Menschen schädigen.
8. Nichtabnahme, Rücktritt, Reugeld
8.1. Der Verkäufer beginnt mit der individuellen Herstellung nach Zahlung der ersten Rate.
8.2. Nimmt der Käufer das Produkt auf Aufforderung des Verkäufers nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab – d. h. erscheint er nicht zur Erstmontage – und zahlt er den restlichen Teil des Kaufpreises nicht, fordert der Verkäufer den Käufer schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen zur Leistung auf.
8.3. Verstreicht auch die Nachfrist erfolglos, ist der Verkäufer berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und 70 % der vom Käufer bereits gezahlten Kaufpreisrate als Reugeld einzubehalten. Die restlichen 30 % erstattet der Verkäufer innerhalb von 8 Tagen ab dem letzten Tag der Nachfrist. Die Parteien akzeptieren diese Bestimmung ausdrücklich und halten sie in ihrem Verhältnis nicht für übermäßig.
8.4. Im Fall des Rücktritts des Verkäufers kann der Käufer keinerlei Ansprüche auf das Produkt geltend machen; das Produkt bleibt Eigentum des Verkäufers.
9. Kommunikation
9.1. Die Parteien teilen ihre vertragsbezogenen Erklärungen schriftlich per E-Mail an die im Vertrag genannte E-Mail-Adresse oder per Einschreiben mit. Die Parteien betrachten per E-Mail abgegebene Erklärungen als schriftlich.
9.2. Ansprechpartner des Verkäufers: [...] (Tel.: [...], E-Mail: [...]). Ansprechpartner des Käufers: [...] (Tel.: [...], E-Mail: [...]).
9.3. Eine per Einschreiben versandte Erklärung gilt am Tag des Zustellversuchs als zugestellt, wenn der Empfänger die Annahme verweigert hat. Kommt die Sendung mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ zurück, gilt sie am fünften Werktag nach dem zweiten Zustellversuch als zugestellt.
10. Geistiges Eigentum
10.1. Alle Rechte an den mit der Konstruktion, Gestaltung und Herstellung des Produkts verbundenen geistigen Schöpfungen stehen dem Verkäufer zu. Der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass das Produkt beim Ungarischen Amt für geistiges Eigentum als Gebrauchsmuster unter der Registernummer 6 109 eingetragen ist. Mit dem Kauf des Produkts erwirbt der Käufer das Recht zur bestimmungsgemäßen Verwendung und das Eigentum am Produkt, nicht jedoch sonstige Rechte am Produkt als geistiger Schöpfung.
10.2. Der Käufer darf die technische Dokumentation und Gebrauchsbeschreibung des Produkts nicht an Dritte weitergeben, nicht kopieren und auf deren Grundlage kein ähnliches Produkt herstellen oder herstellen lassen.
10.3. Die Inhalte der Website www.mobilvadaszles.hu – insbesondere der 3D-Konfigurator, das darin gezeigte Modell und seine Daten, die Fotos, Grafiken, Beschriftungen und Texte – sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Verkäufer zu. Ihr Herunterladen, Kopieren, das Auslesen oder Zurückentwickeln des Modells oder seiner Daten, ihre Vervielfältigung und Verbreitung sowie ihre Verwendung zum Nachbau oder zur Nachahmung des Produkts sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt.
10.4. Aus dem Konfigurator gespeicherte Bilder dürfen nur für eigene, nichtgewerbliche Zwecke des Besuchers (zum Beispiel für eine Angebotsanfrage) verwendet werden; die darauf angebrachten Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden.
10.5. Eine unberechtigte Nutzung kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
11. Informationen zur Datenverarbeitung
11.1. Der Verkäufer informiert den Käufer, dass er zur Vertragserfüllung als Verantwortlicher die im Vertrag erfassten personenbezogenen Daten des Käufers gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, nachfolgend „DSGVO“) verarbeitet. Hierzu erteilt der Verkäufer folgende Informationen.
11.2. Zweck der Verarbeitung ist, dass der Verantwortliche seine Pflichten aus dem Vertrag und damit zusammenhängend seine Pflichten nach dem ungarischen Rechnungslegungsgesetz erfüllen kann.
11.3. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, da die Verarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist, und hinsichtlich des Rechnungsnamens und der Rechnungsanschrift Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Rechnungslegungsgesetz).
11.4. Der Verantwortliche verarbeitet die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten 5 Jahre nach der Vertragserfüllung und die Rechnungsdaten 8 Jahre ab Rechnungsstellung.
11.5. Zur Einhaltung des Rechnungslegungsgesetzes übermittelt der Verantwortliche die Rechnungsdaten (Name und Anschrift) zur Verarbeitung an seinen Buchhalter: [Name und Anschrift des Buchhalters]. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nach den Weisungen des Verantwortlichen, darf keine wesentliche Entscheidung über die Verarbeitung treffen, die ihm bekannt gewordenen personenbezogenen Daten nur nach den Vorgaben des Verantwortlichen verarbeiten, keine Verarbeitung für eigene Zwecke vornehmen und hat die personenbezogenen Daten nach den Vorgaben des Verantwortlichen zu speichern, aufzubewahren und zu löschen. Bei der Verarbeitung dürfen die Beschäftigten des Auftragsverarbeiters die Daten zur Kenntnis nehmen.
11.6. Der Verantwortliche führt die Verarbeitung so durch, dass der Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen gewährleistet ist. Er schützt die Daten mit informationstechnischen Lösungen, die dem Stand der Technik bestmöglich entsprechen, insbesondere vor unbefugtem Zugriff, Veränderung, Übermittlung, Offenlegung, Löschung oder Vernichtung sowie vor zufälliger Vernichtung und Beschädigung und vor Unzugänglichkeit infolge einer Änderung der eingesetzten Technik. Das von der betroffenen Person bei der Registrierung einzurichtende Benutzerkonto ist durch ein von der betroffenen Person gewähltes Passwort geschützt.
11.7. Dem Käufer stehen im Zusammenhang mit der Verarbeitung folgende Rechte zu:
- Auskunftsrecht: Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, und hat Zugang zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie zu den in dieser Information enthaltenen Angaben.
- Recht auf Berichtigung: Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung unrichtiger sie betreffender personenbezogener Daten oder die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Die betroffene Person kann verlangen, dass der Verantwortliche sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich löscht. Bei einem Löschungsantrag prüft der Verantwortliche die genaue Rechtsgrundlage der Verarbeitung und löscht die Daten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und sorgt dafür, dass auch diejenigen sie löschen, zu denen die Daten über den Verantwortlichen gelangt sind.
- Recht auf Einschränkung: Die betroffene Person kann die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn sie die Richtigkeit der Daten bestreitet, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und sie die Löschung ablehnt, der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, sie diese aber zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen braucht, oder wenn sie der Verarbeitung widersprochen hat. Über die Aufhebung der Einschränkung unterrichtet der Verantwortliche die betroffene Person vorab. Der Verantwortliche unterrichtet alle Empfänger, denen die personenbezogenen Daten mitgeteilt wurden, über die Einschränkung.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Die betroffene Person kann die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und an einen anderen Verantwortlichen übermitteln, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
- Widerspruchsrecht: Die betroffene Person kann aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen, wenn diese für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich ist oder auf dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten beruht (einschließlich Profiling).
11.8. Der Verantwortliche erteilt die gewünschte Auskunft auf Antrag der betroffenen Person schriftlich in kürzestmöglicher Zeit (unverzüglich), spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, bzw. löscht bei Widerruf der Einwilligung die Daten. Bei Berichtigung oder Löschung unterrichtet der Verantwortliche alle Empfänger, denen die Daten mitgeteilt wurden. Kann der Verantwortliche dem Antrag nicht entsprechen, informiert er die betroffene Person hierüber innerhalb von 30 Tagen.
11.9. Zur Rechtsdurchsetzung kann sich die betroffene Person an die Ungarische Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (NAIH; 1055 Budapest, Falk Miksa utca 9-11., Postanschrift: 1363 Budapest, Pf.: 9., www.naih.hu, Telefon: +36 1 391 1400, ugyfelszolgalat@naih.hu) oder nach ihrer Wahl an das für den Sitz des Verantwortlichen bzw. den Wohnsitz oder Aufenthaltsort der betroffenen Person zuständige Gericht wenden.
12. Sonstige und Schlussbestimmungen
12.1. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und endet mit der vertragsgemäßen Erfüllung durch die Parteien.
12.2. Der Vertrag kann nur schriftlich, in übereinstimmendem Willen der Parteien geändert werden.
12.3. Die Parteien versuchen, Streitigkeiten aus dem Vertrag in erster Linie im Verhandlungswege beizulegen. Bleibt dies erfolglos, entscheidet das sachlich und örtlich zuständige ungarische Gericht.
12.4. In im Vertrag nicht geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des BGB.
12.5. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.6. Untrennbare Anlagen des Vertrags: Anlage 1: technische Beschreibung und Visualisierung des Produkts; Anlage 2: Gebrauchsanweisung (wird bei der Übergabe ausgehändigt).
12.7. Die Parteien haben diesen Vertrag nach Lektüre und Auslegung als ihrem Willen in jeder Hinsicht entsprechend in ____ inhaltlich übereinstimmenden Originalexemplaren zustimmend unterzeichnet.
Datum: __________________, ______ ____________ ____.